Folgende Anregungen geben Ihnen Hinweise darauf, was Sie als Patient für Ihre eigene Sicherheit vorsorglich tun können.

Patientensicherheit – Wenn Sie sich nicht gut behandelt fühlen...

Sie nehmen bei sich ein unerwünschtes schlechtes Behandlungsergebnis wahr und vermuten, dass der behandelnde Arzt eine Mitschuld an Ihrem Zustand trägt. Möglicherweise liegt dem unerwünschten Behandlungsergebnis ein medizinischer Fehler zugrunde.

Patientensicherheit – Wenn Sie sich nicht gut behandelt fühlen...

Sie nehmen bei sich ein unerwünschtes schlechtes Behandlungsergebnis wahr und vermuten, dass die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt eine Mitschuld an Ihrem Zustand trägt. Möglicherweise liegt dem unerwünschten Behandlungsergebnis ein medizinischer Fehler zugrunde.

Ein medizinischer Behandlungsfehler ist eine nicht angemessene Behandlung. Das kann eine nicht sorgfältige, nicht richtige, nicht zeitgerechte Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt sein, die den Betroffenen schädigt. Behandlungsfehler können in verschiedenen Bereichen der Gesundheitsversorgung vorkommen: In Krankenhäusern und ambulanten Kliniken, Arztpraxen, ambulanten Pflegediensten, Pflegeheimen und in der häuslichen Umgebung eines Betroffenen.

Medizinische Fehler und unerwünschte Ereignisse in der medizinischen Versorgung von Betroffenen sind einerseits auf individuelle Faktoren der im Gesundheitswesen Tätigen, wie z. B. Ablenkung, Müdigkeit, mangelnde Aufsicht, unzureichendes Ressourcenmanagement oder falsche Diagnosestellung und andererseits auf Umgebungsbedingungen, organisatorische Faktoren (Ablauf, Verfahren), technisch unzulängliche Geräte, fehlende Zusammenarbeit der Professionellen und fehlende Teamarbeit zurückzuführen.

Aber auch krankheitsbedingte Faktoren oder behandlungsbedingte Faktoren, wie Nebenwirkungen und Komplikationen können zu unerwünschten Behandlungsergebnissen führen.
Verschiedene Institutionen im Gesundheitswesen, Ärztinnen/Ärzte und andere Professionelle im Gesundheitswesen arbeiten seit einiger Zeit intensiv an einer „sicheren“ Gesundheitsversorgung.

Weitere Quellen nutzen

Informieren Sie sich bei Ärztinnen/Ärzten und anderen Professionellen über Ihre Erkrankung und Ihre Behandlung und nutzen Sie weitere Quellen, wie z.B. Informationen im Internet, Leitlinien usw. Folgende Anregungen geben Ihnen Hinweise darauf, was Sie als Patientin oder Patient für Ihre eigene Sicherheit vorsorglich tun können.

1. Transparenz

Stellen Sie sicher, dass alle Ihre behandelnden Ärztinnen/Ärzte über die Medikamente informiert sind, die Sie einnehmen. Das beinhaltet alle verordneten Medikamente sowie alle eigenständig eingekauften Medikamente, inklusive Vitaminpräparate, Mineralien usw. Es ist sinnvoll, dass alle medizinischen Fachkräfte, die Sie aufsuchen, über Ihren gesamten Gesundheitszustand und Ihre Gesundheitsversorgung (Behandlungen, Therapien, Medikamente usw.) Bescheid wissen, insbesondere, wenn Sie mehrere chronische Krankheiten haben oder im Krankenhaus sind. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Ärztinnen/Ärzte alles wissen, was Sie persönlich für eine adäquate Behandlung benötigen. 

 2. Fragen zum Medikament

Fragen Sie Ihre Ärztin oder ihren Arzt nach Informationen zu dem verschriebenen Medikament (siehe Checkliste zu den Medikamenten). Wenn Ihnen Ärztinnen/Ärzte ein Rezept ausstellt, stellen Sie sicher, dass Sie es lesen können. Wenn Sie die Schrift nicht lesen können, ist es möglich, dass der Apotheker oder die Apothekerin dies auch nicht kann. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen. Es ist Ihr gutes Recht nachzufragen.

3. Richtige Verordnung und Dosierung

Wenn Sie Ihre Medikamente von der Apotheke abholen, fragen Sie den Apotheker/die Apothekerin, ob das vorliegende Medikament dasselbe ist, das Ihnen die Ärztin/der Arzt verordnet hat. Falls Sie Fragen zur Einnahme des Medikaments haben, fragen Sie die Apothekerin/den Apotheker nach der richtigen Dosierung. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre behandelnden Ärztinnen/Ärzte über Medikamentenallergien und andere unerwünschte Reaktionen auf Medikamente informieren.

4. Auswahl der Behandlung

Bedenken Sie, dass „mehr“ nicht immer besser bedeutet. Es ist eine gute Idee, Untersuchungen und Behandlungen zu finden, die möglicherweise hilfreich sind. Es ist aber auch möglich, dass es Ihnen ohne diese Untersuchungen oder Behandlungen besser geht als mit denselben. Wenn Sie eine Untersuchung durchgeführt haben, gehen Sie nicht nach dem Motto vor „Keine Nachrichten sind gute Nachrichten“. Fragen Sie nach den Ergebnissen.

5. Familienangehörige

Nehmen Sie, wenn Sie es wünschen, einen Familienangehörigen oder eine Freundin/einen Freund mit zum Arzt oder zur Ärztin, die Sie gegebenenfalls unterstützt und für Sie spricht, wenn Sie es nicht können. Zudem hören vier Ohren mehr als zwei. 

 

Patientensicherheit – Wenn Sie sich nicht gut behandelt fühlen ...

  • Sprechen Sie Ihren Ärger und Ihre Sorgen bei Ihrem behandelnden Fachpersonal oder Krankenhaus an. Möglicherweise können Sie durch ein klärendes Gespräch die Unstimmigkeiten oder den Konflikt beilegen.
  • Ihre Krankenkasse hat eine Beschwerdestelle eingerichtet. Die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auf Beschwerden gegen eine Ärztin / einen Arzt oder eine Behandlung spezialisiert. Die Krankenkasse arbeitet mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) zusammen. Der MdK kann ein medizinisches Gutachten erstellen, um zu ermitteln, ob bei Ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt. Dies ist für Sie ein kostenfreies Verfahren.
  • Sie können sich eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nehmen, um sich beraten zu lassen und/oder Ihre Interessen vertreten zu lassen. Sie sollten hier darauf achten, dass die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt ein Fachanwalt für Medizinrecht ist. Wenn Sie klagen, wird Ihr Anliegen bei der Zivilkammer des Landgerichtes verhandelt. Dies ist ein kostenpflichtiges Verfahren (Anwaltskosten, Gerichtskosten).
  • Wenn es eindeutig zu einem Schadensfall gekommen ist, gibt es die Möglichkeit, eine Regelung direkt mit der Haftpflichtversicherung der Ärztin / des Arztes zu vereinbaren.
  • In unabhängigen Patientenberatungsstellen können Sie sich kostenfrei zu Ihrem Anliegen informieren und beraten lassen.
    Bundesweites Beratungstelefon: 08000 - 11 77 22
    Weitere Informationen: www.unabhaengige-patientenberatung.de
  • Einige Verbraucherberatungsstellen beraten und vertreten Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Patientenschutzes und haben die Möglichkeit, Rechtsberatungen durchzuführen. Dafür müssen Sie eine Beratungsgebühr zahlen.
    Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale.de.
  • Bei einer Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen oder einer Gutachterkommission der Ärztekammer können Sie einen Antrag auf ein Überprüfungsverfahren wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers stellen. Die Medizinerinnen / Mediziner und Juristinnen/ Juristen überprüfen Ihr Anliegen und erstellen ein Gutachten. Dies ist für Sie ein kostenfreies Verfahren.
    Weitere Informationen: www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de

 

Sprechen Sie Ihren Ärger und Ihre Sorgen bei Ihrem behandelnden Arzt oder Krankenhaus an. Möglicherweise können Sie durch ein klärendes Gespräch die Unstimmigkeiten oder den Konflikt beilegen.

Sie können sich einen Rechtsanwalt nehmen, um sich beraten zu lassen und / oder Ihre Interessen vertreten zu lassen. Sie sollten hier darauf achten, dass der Rechtsanwalt ein Fachanwalt für Medizinrecht ist. Wenn Sie klagen, wird ihr Anliegen bei der Zivilkammer des Landgerichtes verhandelt. Dies ist ein kostenpflichtiges Verfahren (Anwaltskosten, Gerichtskosten). Wenn es eindeutig zu einem Schadensfall gekommen ist, gibt es die Möglichkeit, eine Regelung direkt mit der Haftpflichtversicherung des Arztes zu vereinbaren.

Wenn es eindeutig zu einem Schadensfall gekommen ist, gibt es die Möglichkeit, eine Regelung direkt mit der Haftpflichtversicherung des Arztes zu vereinbaren.

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