Behandlungsfehler - Tipps und Anregungen, was Sie für Ihre Sicherheit tun können

7 Wege zur Abklärung eines Behandlungsfehlers

Klärendes Gespräch

Sprechen Sie Ihren Ärger und Ihre Sorgen bei Ihrem behandelndem Arzt oder Ärztin an. Möglicherweise können Sie durch ein klärendes Gespräch die Unstimmigkeiten oder den Konflikt beilegen.

Verbraucherberatungsstellen

Einige Verbraucherberatungsstellen beraten und vertreten Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Patientenschutzes und haben die Möglichkeit Rechtsberatung durchzuführen. Dies ist für Sie ein kostenpflichtiges Verfahren. Weitere Informationen unter der Internetadresse  http://www.verbraucherzentrale.de

Beschwerdestellen

Ihre Krankenkasse hat eine Beschwerdestelle eingerichtet. Die dort tätigen Mitarbeitenden sind auf Beschwerden gegen einen Arzt/Ärztin oder eine Behandlung spezialisiert. Sie können sich dort beraten lassen. Ihre Krankenkasse arbeitet mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen zusammen, die im Auftrag Ihrer Krankenkasse ein medizinisches Gutachten erstellen können, um zu ermitteln, ob bei Ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt. Dies ist für Sie ein kostenfreies Verfahren.

Schlichtungsstellen

Bei einer Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen oder einer Gutachterkommission der Ärztekammer können Sie einen Antrag auf ein Überprüfungsverfahren wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers stellen. Die Mediziner:innen und Juristen:innen überprüfen Ihr Anliegen und erstellen ein Gutachten. Dies ist für Sie ein kostenfreies Verfahren. Weitere Informationen unter der Internetadresse http://www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de/

Rechtsbeistand

Sie können sich eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nehmen, um sich beraten zu lassen und / oder Ihre Interessen vertreten zu lassen. Sie sollten hier darauf achten, dass die Rechtsanwältin / der Rechtsanwalt ein Fachanwalt für Medizinrecht ist. Wenn Sie klagen, wird ihr Anliegen bei der Zivilkammer des Landgerichtes verhandelt. Dies ist ein kostenpflichtiges Verfahren (Anwaltskosten, Gerichtskosten).
 

Wenn es eindeutig zu einem Schadensfall gekommen ist, gibt es die Möglichkeit eine Regelung direkt mit der Haftpflichtversicherung des Arztes zu vereinbaren.

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